Kosten

Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherung anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:

Gesetzliche Krankenkassen

Diese übernehmen die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen, Ihnen entstehen keine Kosten. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.

Private Krankenkassen

Als Privatversicherte*r oder Beihilfeberechtigte*r hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ganz oder anteilig übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Durch die im Jahr 2024 neu hinzugekommenen psychotherapeutischen Leistungen und Abrechnungsziffern lässt sich diese Frage nach der Kostenübernahme nicht mehr pauschal mit einer Zahl beantworten.

Es gibt unterschiedliche Antworten auf diese Frage, je nachdem welche Leistung(en) zur Anwendung kommen. Setzt man Verhaltenstherapie und einen Steigerungsfaktor von 2,3 voraus, so wird eine probatorische Sitzung oder eine Sitzung in einer Langzeittherapie (> 24 Stunden) über die altbekannte GOP-Ziffer 870 abgerechnet und kostet je 50 Minuten weiterhin 100,55 €. Eine 50-minütige Einheit der drei neu hinzugekommenen Leistungen „Psychotherapeutische Sprechstunde“, „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ und „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie“ wird – wie oben erläutert – mit einer „doppelten“ Ziffer 812 vergütet und kostet 134,06 €.

Die beiden genannten Beträge – nämlich 100,55 € sowie 134,06 € – erhöhen sich zusätzlich jeweils um 33,52 € auf einen Endbetrag von 134,07 € bzw. 167,58 €, wenn noch die neue Analogziffer 801 „Erhebung des aktuellen psychischen Befunds“ zugesetzt wird. Eine Zusetzung der Ziffer 801 ist nur nicht im Falle der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ möglich.

Selbstzahler

Die Behandlung erfolgt zum 3,5 Satz nach GOP/GOÄ zu 153,00 € die Sitzung.