Kosten

Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherung anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:

Gesetzliche Krankenkassen

Diese übernehmen die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen, Ihnen entstehen keine Kosten. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.

Private Krankenkassen

Als Privatversicherte*r oder Beihilfeberechtigte*r hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ganz oder anteilig übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Im Schnitt kosten die ersten 10 Therapiestunden ca. 164 Euro pro Stunde. Sie sehen hier eine Beispielrechnung für die ersten 10 Stunden.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Psychotherapie bei uns selbst zu zahlen. Wir richten uns bei der Vergütung ebenso nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (s.o.). Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass Psychotherapie bei einer behandlungsbedürfigen psych. Erkrankung von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Über die 116117 bieten wir auch alle verfügbaren Sprechstundentermine für Kassenpatient*innen an. In meiner und in anderen niedergelassenen Psychotherapeutischen Praxen kann die Behandlung Ihrer Erkrankung auch zulasten der Krankenkasse erfolgen. Eine Behandlung als Selbstzahler ist nur dann von unserer Seite zulässig, wenn der Wunsch nach Behandlung als Selbstzahler ausdrücklich von Ihnen vor Behandlungsbeginn ausgeht.